Kapitel 3. MITGLIEDER

  • Art. 17 Die Mitglieder bilden die Grundlage des Vereins. Mitglieder sind alle Personen, die die in der Mitgliederhauptversammlung festgelegten Beiträge eingezahlt haben.
  • Art. 18 Die Freunde des Pont Blau sind Personen, die keine Mitglieder sind und die nicht über die Vorteile und Rechte der Vereinsmitglieder verfügen. Der Verein gestattet die Teilnahme dieser Personen an bestimmten Aktivitäten nach einer Entscheidung des Vorstandes. In jedem Fall behält sich der Vorstand das Recht der Zulassung vor.
  • Art. 19 Die Mitglieder im Pont Blau können Einzelpersonen, Familien oder Körperschaften sein:
    Als Familienmitglied ist jede Gruppierung von Personen zu verstehen, die im selben Haushalt zusammenlebt. Jedes einzelne der Mitglieder ist, sofern es volljährig ist, für sich allein und mit Stimmrecht als Mitglied des Vereins anerkannt.
    Als Körperschaftsmitglied gilt jedwede Körperschaft, Firma oder juristische Person.
  • Art. 20 Die Mitglieder im Pont Blau werden in den folgenden Kategorien klassifiziert: (A) Ordentliche Mitglieder, (B) Fördernde Mitglieder, (C) Ehrenmitglieder:
    • A- Ordentliches Mitglied kann jede Person oder Familie sein, die sich mit den Zielen des Vereins identifiziert und die sich verpflichtet, das Reglement derselben zu respektieren. Jedes ordentliche Mitglied hat Rede- und Stimmrecht auf Hauptversammlungen und Sitzungen und, sofern es volljährig ist, das Recht, in den Vorstand gewählt zu werden.
    • B- Als förderndes Mitglied gilt jedwede Person, Familie oder Körperschaft, die sich durch die Zahlung eines Zuschusses als dieser Bezeichnung würdig auszeichnet. Fördernde Mitglieder haben Rede- und Stimmrecht auf der Hauptversammlung, mit Ausnahme von Körperschaftsmitgliedern oder Sponsoren, die nur Rederecht, aber kein Stimmrecht haben.
    • C- Als Ehrenmitglied wird jedwede Person, Familie oder Körperschaft klassifiziert, die von der Mitgliederversammlung aufgrund ihres verdienstvollen Wirkens für die Katalanischen Länder oder für unseren Verein mit diesem symbolischen Titel als würdig angesehen wird. Dieses Mitglied bezahlt keinen Beitrag und hat kein Stimmrecht auf der Mitgliederhauptversammlung.
  • Art. 21 Jedes Mitglied hat das Recht auf:
    • i. Teilnahme an allen vom Verein organisierten Aktivitäten sowie Nutzung seiner Dienstleistungen.
    • ii. Information über die vom Vorstand getroffenen Beschlüsse.
    • iii. Einsichtnahme in die Protokolle der Versammlungen, die innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt ihrer Beantragung zu seiner Verfügung zu stehen haben.
    • iv. Anzeige der Verletzung seiner Rechte durch den Vorstand oder irgendein anderes Mitglied.
    • v. Austritt zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Der freiwillige Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und ist ab dem Zeitpunkt des Empfangs durch dieses Organ wirksam. Das Recht auf Austritt bewirkt keine Rückerstattung des Beitrags.
    • vi. Teilnahme an und Stimmrecht auf den ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen des Vereins und Äußerung von Bitten und Fragen.
    • vii. Einsichtnahme in den Kassenbericht und die Ausgabenbelege, die vom Vorstand der Ordentlichen Versammlung vorgelegt werden. Diese Dokumente haben innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt ihrer Beantragung zu seiner Verfügung zu stehen. Die Zahlungsquittung des Jahresbeitrags gilt als Nachweis seiner Mitgliedschaft im Pont Blau.
    • viii. Einreichung seiner Kandidatur als Mitglied des Vorstands.
    • ix. Schriftliche Delegation seines Stimmrechts an ein anderes Mitglied. Dieses letzte Mitglied mit maximal zwei delegierten Stimmen kann jedoch nicht das in sein Vertrauen übertragene Stimmrecht an dritte Personen delegieren. Die delegierte Stimme zählt bei der Ermittlung der Beschlussfähigkeit gemäß Art. 52 nicht mit.
  • Art. 22 Alle Mitglieder haben die in dieser Satzung festgelegten Vorschriften sowie die rechtmäßig vom Vorstand getroffenen Beschlüsse, die nicht angefochten sind, einzuhalten.
  • Art. 23 Die Mitglieder haben Änderungen ihrer Adresse, ihrer Telefonnummer oder ihrer E-Mail-Adresse schriftlich anzuzeigen.
  • Art. 24 Die Mitglieder haben sich für die Verteidigung der Interessen und Vermögenswerte des Vereins sowie für den Beibehalt einer harmonischen Atmosphäre zwischen den Mitgliedern und den Freunden des Vereins einzusetzen.
  • Art. 25 Jedes Mitglied ist verpflichtet, den in der Mitgliederhauptversammlung festgelegten Beitrag pünktlich einzuzahlen. In Sonderfällen behält sich der Vorstand das Recht vor, den festgelegten Beitrag reduzieren zu können.
  • Art. 26 Das Mitgliedsrecht verliert:
    • i. eine Person, die freiwillig schriftlich ihren Austritt erklärt und mit der Zahlung ihres Mitgliedsbeitrags auf dem Laufenden ist.
    • ii. eine Person, die den Pflichtbeitrag ohne berechtigten, vom Vorstand akzeptierten Grund nicht bis zum Ende des Monats Februar des laufenden Jahres beglichen hat.
    • iii. eine Person, die öffentlich und auf eine offensichtliche Weise den Verein schädigt, in dem sie schwere Störungen eines korrekten Betriebs desselben provoziert.
    • iv. eine Person, die sich weigert, dieses Reglement und die in den Sitzungen und in der Mitgliederhauptversammlung getroffenen Beschlüsse einzuhalten.
    • v. ein Mitglied im Falle des Todes oder eine Körperschaft oder juristische Person im Falle ihres Verschwindens.
  • Art. 27 Jedes Mitglied ist für die Korrektheit seiner Daten und denen der Erziehungsberechtigten verantwortlich, die in seinem Antrag auf Zulassung aufgeführt sind.
  • Art. 28 Ein Mitglied, das ausgetreten ist, hat kein Recht auf Rückerstattung irgendeines gezahlten und fälligen Beitrags oder eines gezahlten Betrags für vom Verein organisierte Aktivitäten.
  • Art. 29 Ein Mitglied kann infolge einer Sanktion durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.
  • Art. 30 Es gibt drei Typen von Beiträgen, die durch die Mitgliederhauptversammlung festgelegt und auf der Website des Pont Blau „www.elpontblau.de“ veröffentlicht werden. Diese sind der normale Beitrag, der reduzierte Beitrag für Studierende, Arbeitslose und Rentner, und der Familienbeitrag. Der Zuschuss des fördernden Mitglieds wird in jedem Fall durch den Vorstand bewertet. Der Zeitraum, für den der Jahresbeitrag gilt, läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Beitragshöhe wird in der Mitgliederhauptversammlung festgelegt.
  • Art. 31 Einige Aktivitäten sind von den teilnehmenden Mitgliedern und Freunden zu finanzieren. Die Preise dieser Aktivitäten werden den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt.